Welche Unterlagen werden für eine Schenkung/Übertragung benötigt? benötigt werden gültige Ausweise und Personaldaten der Beteiligten, die Grundbuchangaben zur Immobilie sowie der objektive Verkehrswert der Immobilie. Zusätzlich sind Angaben zu gewünschten Regelungen erforderlich, insbesondere zu Vorbehalten (Wohnrecht/Nießbrauch), Rückforderungsrechten und ggf. Ausgleichs- bzw. Anrechnungsregelungen (z. B. unter Geschwistern).
Wohnrecht oder Nießbrauch – was ist der Unterschied?
Wohnrecht berechtigt zum Wohnen; Nießbrauch erlaubt weitergehende Nutzung (z. B. Vermietung), je nach Ausgestaltung. Welche Lösung passt, hängt vom Ziel ab.
Kann ich die Immobilie trotz Schenkung weiter kontrollieren (z. B. Verkauf verhindern)?
Ja, z. B. über Rückforderungsrechte. Welche Lösung passt, hängt vom Ziel (Sicherung vs. Flexibilität) ab.
Kann eine Schenkung Pflichtteilsansprüche auslösen? Schenkungen können pflichtteilsergänzungsrechtlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang das später eine Rolle spielt, hängt u. a. vom Zeitpunkt und den Umständen ab.
Fällt Schenkungsteuer an?
Das hängt vom Wert und den persönlichen Freibeträgen ab. Notariell kann die Übertragung vorbereitet werden; die steuerliche Einordnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall und sollte vorher mit einer fachkundigen Stelle geklärt werden, da der Notar nicht steuerlich berät.
Was passiert, wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt?
Das kann vertraglich abgesichert werden (z. B. Rückfallklausel/Rückforderung). Ohne Regelung greifen die allgemeinen erbrechtlichen Folgen.
Wie werden Notarkosten berechnet?
Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert. Zusätzlich kann Grunderwerbsteuer anfallen; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.