NOTAR KRAUS
Ihr Notar in Mellrichstadt.
FAQ und Downloads
Hier finden Sie eine Zusammenstellung interessanter Dokumente und Portale mit Bezug zur notariellen Tätigkeit. Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt dieser externen Seiten ausschließlich deren Betreiber verantwortlich sind.
FAQ Immobilienkauf
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung? Die Umschreibung erfolgt erst nach Kaufpreiszahlung und nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Grunderwerbsteuer) sowie ggf. weiterer Voraussetzungen (z. B. Löschungsunterlagen/Genehmigungen).
Was ist der Unterschied zwischen Besitzübergang und Eigentumsübergang? Der Besitzübergang regelt, ab wann Nutzen und Lasten (z. B. Mieteinnahmen, Betriebskosten) übergehen. Eigentümer wird der Käufer erst mit Eintragung im Grundbuch.
Wann wird der Kaufpreis fällig? Üblicherweise erst, wenn die im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen (z. B. Eintragung der Auflassungsvormerkung, erforderliche Genehmigungen/Verzichte, Klärung von Löschungen). Der Notar teilt die Fälligkeit mit, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Was ist ein Vorkaufsrecht und kann es den Verkauf verzögern? Vorkaufsrechte (z. B. gesetzlich oder vertraglich) können Erklärungen/Genehmigungen erfordern. Diese müssen vorliegen, bevor der Kaufpreis fällig wird bzw. bevor umgeschrieben werden kann.
FAQ Schenkung/Übertragung
Welche Unterlagen werden für eine Schenkung/Übertragung benötigt? benötigt werden gültige Ausweise und Personaldaten der Beteiligten, die Grundbuchangaben zur Immobilie sowie der objektive Verkehrswert der Immobilie. Zusätzlich sind Angaben zu gewünschten Regelungen erforderlich, insbesondere zu Vorbehalten (Wohnrecht/Nießbrauch), Rückforderungsrechten und ggf. Ausgleichs- bzw. Anrechnungsregelungen (z. B. unter Geschwistern).
Wohnrecht oder Nießbrauch – was ist der Unterschied? Wohnrecht berechtigt zum Wohnen; Nießbrauch erlaubt weitergehende Nutzung (z. B. Vermietung), je nach Ausgestaltung. Welche Lösung passt, hängt vom Ziel ab.
Kann ich die Immobilie trotz Schenkung weiter kontrollieren (z. B. Verkauf verhindern)? Ja, z. B. über Rückforderungsrechte. Welche Lösung passt, hängt vom Ziel (Sicherung vs. Flexibilität) ab.
Kann eine Schenkung Pflichtteilsansprüche auslösen? Schenkungen können pflichtteilsergänzungsrechtlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang das später eine Rolle spielt, hängt u. a. vom Zeitpunkt und den Umständen ab.
Fällt Schenkungsteuer an? Das hängt vom Wert und den persönlichen Freibeträgen ab. Notariell kann die Übertragung vorbereitet werden; die steuerliche Einordnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall und sollte vorher mit einer fachkundigen Stelle geklärt werden, da der Notar nicht steuerlich berät.
Was passiert, wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt? Das kann vertraglich abgesichert werden (z. B. Rückfallklausel/Rückforderung). Ohne Regelung greifen die allgemeinen erbrechtlichen Folgen.
Wie werden Notarkosten berechnet? Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert. Zusätzlich kann Grunderwerbsteuer anfallen; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
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